Liebe Interessierte,
nachdem wir viele positive Rückmeldungen zu unseren ersten Veranstaltungen für unsere Bestandskunden erhalten haben, möchten wir nun auch allen Interessierten aus den Regionen rund um Ingolstadt die Möglichkeit geben, sich über die Solarthemen der Zukunft zu informieren. Deshalb laden wir Sie herzlich zu unserer ersten öffentlichen Infoveranstaltung ein!
Folgende spannende Themen erwarten Sie:
Umbau von Volleinspeise-Anlagen in Eigenverbrauchsanlagen und Ablauf der 20 Jahre EEG
Optimierung alter PV-Anlagen für neue Einspeisevergütungen unter Nutzung der vorhandenen Komponenten oder Nachrüstungen
Wissenswertes zu neuen, modernen PV- und Speichersystemen 2025
Vor- und Nachteile von AC- und DC-Systemen inklusive der Lade- und Entladeleistungen (Speicherauslegung) sowie diverser Anschlussvarianten
Einblick in dynamische Stromtarife und deren Integration
Unsere kostenfreie Infoveranstaltung bietet Ihnen die Gelegenheit, sich umfassend zu informieren und direkt mit unseren Expertinnen und Experten ins Gespräch zu kommen.
📅 So melden Sie sich an:
Buchen Sie ganz einfach einen passenden Termin in unserem Eventkalender (unten in rot) oder kontaktieren Sie uns per E-Mail unter kontakt@pure-energien.com. Gerne sind wir auch zu unseren Öffnungszeiten telefonisch unter 08407 – 3189990 für Sie erreichbar.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und spannende Gespräche!
Ihr Team von Pure Energien
Unsere Empfehlung: Pure Energien stellt Ihnen bereits für das kommende Jahr attraktive und kostensparende Optionen für dynamische Stromtarife zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns gerne für weitere Informationen zur Integration dieser Tarife in Ihr Energiemanagement.
Die alte Einspeisevergütung bleibt i.d.R. prozentual bei mehr Leistung/Module auf dem Dach bestehen.
Unsere Empfehlung: Nutzen Sie die Gelegenheit und sichern Sie sich noch in diesem Jahr die aktuellen Vergütungssätze! Kontaktieren Sie uns hierzu gerne zügig, um die nächsten Schritte zur Beantragung zeitnah einzuleiten.
Der Paragraph 14 a im Energiewirtschaftsgesetz (ENWG) steht für die Gewährleistung einer einheitlichen Netzstabilität. Ein schneller Hochlauf ist derzeit im Niederspannungsnetz nicht gewährleistet. Die Regelungen gelten für steuerbare Verbrauchseinrichtungen mit einer Netzanschlussleistung von mehr als 4,2 kW.
Der Netzbetreiber darf den Anschluss von Wärmepumpen oder neuen privaten Ladeeinrichtungen für E-Autos nicht mehr mit Verweis auf mögliche lokale Überlastung seines Netzes ablehnen oder verzögern.
Im Gegenzug darf der Netzbetreiber, wenn eine akute Beschädigung oder Überlastung des Netzes droht, die Belastung des Netzes reduzieren, indem er den Strombezug steuerbarer Verbrauchseinrichtungen temporär "dimmt".
Unsere Empfehlung: Optimieren Sie die Lastverteilung in Ihrem Zuhause mithilfe eines Hauskraftwerkes. Oder profitieren Sie von folgenden Möglichkeiten, um Ihre Energienutzung zu maximieren und Ihre Kosten zu senken:
Nachrüstbarkeit der E3/DC Batteriemodule: Sie können die Batteriemodule bis zu 5 Jahre nach der Installation durch eine Spannungsanpassung an Ihr Hauskraftwerk erweitern.
Repowering Ihrer Solaranlage: Tauschen Sie Ihre alten Module gegen moderne Hochleistungsmodule auf dem Dach aus, um die Effizienz Ihrer Anlage erheblich zu steigern.
Ab einem Jahresverbrauch von über 6.000 kWh und/oder einer Anlage mit einer installierten Leistung über 7 kW ist laut § 29 Abs. 1 MsbG ein intelligentes Messsystem einzubauen.
Der Pflichteinbau von intelligenten Messsystemen ist in der Regel kostenfrei, allerdings fallen pro Jahr laufende Kosten nach § 30 MsbG für Betrieb, Wartung und Ablesung an. Neben den Standardleistungen, welche alle für die Nutzung eines intelligenten Messsystems erforderlichen Grundfunktionen (siehe § 34 Abs. 1 MsbG) enthalten, gibt es sogenannte Zusatzleistungen nach § 34 Abs. 2 MsbG, die Sie kostenpflichtig in Anspruch nehmen können, wie bspw. die Steuerung der Verbrauchseinrichtung nach § 14a EnWG.
Der Einbautermin wird Ihnen etwa 2 Wochen vorher von Ihrem zuständigen Messstellenbetreiber bekannt gegeben. Die Wahl des Messstellenbetreiber ist nach §§ 5 und 6 MsbG frei wählbar.
Unsere Empfehlung: Bei alten Zählerschränken kann eine Umbaupflicht bestehen, die sich aus dem Abschlusspunkt Zählerplatz (APZ) ergibt. Der APZ ist ein spezielles Einbaufeld im Zählerschrank, das vom Netzversorger benötigt wird, um die Kommunikation und Regelung von hochverbrauchenden Geräten zu gewährleisten. Lassen Sie von uns prüfen, ob Ihr Zählerschrank den aktuellen Anforderungen entspricht und Sie von den Vorteilen intelligenter Messsysteme profitieren können.
Die Erfüllung der Voraussetzungen des Gebäudeenergiegesetzes ist auch ohne kostenintensiven, langwierigen und umständlichen Heizungstausch Ihrer Öl- bzw. Gasbestandanlage bis 2045 möglich.
Unsere Empfehlung: Dank der Regelungen zur Klimatisierung haben Sie keinen unmittelbaren Entscheidungsdruck, Ihre Öl- oder Gasheizung auszubauen. Nutzen Sie diese Zeit, um Ihre Optionen in Ruhe zu prüfen. Mithilfe unserer Klimageräte können wir Ihnen dabei helfen, eine effiziente und umweltfreundliche Lösung zu finden, die Ihren individuellen Bedürfnissen entspricht. Ob Sie eine ganzjährige Klimatisierung, eine Verbesserung der Luftqualität oder eine kosteneffiziente Alternative zur bestehenden Heizungsanlage suchen – wir unterstützen Sie gerne bei der Planung und Umsetzung Ihrer Visionen.
Ab 1. Januar 2025 gilt in Bayern zwar keine Solarpflicht, aber eine gesetzlich verankerte Soll-Vorschrift für alle neuen Wohngebäude und für bestehende Wohngebäude, deren Dachhaut erneuert wird: Hier soll eine Photovoltaikanlage auf dem Dach errichtet werden (§ 44a Abs. 4 BayBO). Der Landtag hat dies als „Empfehlung“ formuliert, verpflichtend ist die Installation einer Solaranlage damit aber (noch) nicht.
Unsere Empfehlung: Die Pflicht zur Installation wird auch in Bayern kommen – die Frage ist nur, wann. Informieren Sie sich daher frühzeitig über die verfügbaren Fördermöglichkeiten und ihre technischen Optionen. Mit einer Photovoltaikanlage leisten Sie nicht nur einen wertvollen Beitrag zum Klimaschutz, sondern profitieren auch langfristig von gesenkten Energiekosten. Gerne unterstützen wir Sie bei der Planung und Umsetzung Ihrer Solaranlage, damit Sie optimal von der Entwicklung profitieren können. Und zwar zu dem Zeitpunkt, der Ihnen am besten passt!
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