Veränderungen im Sektor der Erneuerbaren Energien für das kommende Jahr
Themen, die Sie und uns im neuen Jahr bewegen werden:
Unsere Empfehlung: Pure Energien stellt Ihnen bereits für das kommende Jahr attraktive und kostensparende Optionen für dynamische Stromtarife zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns gerne für weitere Informationen zur Integration dieser Tarife in Ihr Energiemanagement.
Die alte Einspeisevergütung bleibt i.d.R. prozentual bei mehr Leistung/Module auf dem Dach bestehen.
Unsere Empfehlung: Nutzen Sie die Gelegenheit und sichern Sie sich noch in diesem Jahr die aktuellen Vergütungssätze! Kontaktieren Sie uns hierzu gerne zügig, um die nächsten Schritte zur Beantragung zeitnah einzuleiten.
Der Paragraph 14 a im Energiewirtschaftsgesetz (ENWG) steht für die Gewährleistung einer einheitlichen Netzstabilität. Ein schneller Hochlauf ist derzeit im Niederspannungsnetz nicht gewährleistet. Die Regelungen gelten für steuerbare Verbrauchseinrichtungen mit einer Netzanschlussleistung von mehr als 4,2 kW.
Der Netzbetreiber darf den Anschluss von Wärmepumpen oder neuen privaten Ladeeinrichtungen für E-Autos nicht mehr mit Verweis auf mögliche lokale Überlastung seines Netzes ablehnen oder verzögern.
Im Gegenzug darf der Netzbetreiber, wenn eine akute Beschädigung oder Überlastung des Netzes droht, die Belastung des Netzes reduzieren, indem er den Strombezug steuerbarer Verbrauchseinrichtungen temporär "dimmt".
Unsere Empfehlung: Optimieren Sie die Lastverteilung in Ihrem Zuhause mithilfe eines Hauskraftwerkes. Oder profitieren Sie von folgenden Möglichkeiten, um Ihre Energienutzung zu maximieren und Ihre Kosten zu senken:
Nachrüstbarkeit der E3/DC Batteriemodule: Sie können die Batteriemodule bis zu 5 Jahre nach der Installation durch eine Spannungsanpassung an Ihr Hauskraftwerk erweitern.
Repowering Ihrer Solaranlage: Tauschen Sie Ihre alten Module gegen moderne Hochleistungsmodule auf dem Dach aus, um die Effizienz Ihrer Anlage erheblich zu steigern.
Ab einem Jahresverbrauch von über 6.000 kWh und/oder einer Anlage mit einer installierten Leistung über 7 kW ist laut § 29 Abs. 1 MsbG ein intelligentes Messsystem einzubauen.
Der Pflichteinbau von intelligenten Messsystemen ist in der Regel kostenfrei, allerdings fallen pro Jahr laufende Kosten nach § 30 MsbG für Betrieb, Wartung und Ablesung an. Neben den Standardleistungen, welche alle für die Nutzung eines intelligenten Messsystems erforderlichen Grundfunktionen (siehe § 34 Abs. 1 MsbG) enthalten, gibt es sogenannte Zusatzleistungen nach § 34 Abs. 2 MsbG, die Sie kostenpflichtig in Anspruch nehmen können, wie bspw. die Steuerung der Verbrauchseinrichtung nach § 14a EnWG.
Der Einbautermin wird Ihnen etwa 2 Wochen vorher von Ihrem zuständigen Messstellenbetreiber bekannt gegeben. Die Wahl des Messstellenbetreiber ist nach §§ 5 und 6 MsbG frei wählbar.
Unsere Empfehlung: Bei alten Zählerschränken kann eine Umbaupflicht bestehen, die sich aus dem Abschlusspunkt Zählerplatz (APZ) ergibt. Der APZ ist ein spezielles Einbaufeld im Zählerschrank, das vom Netzversorger benötigt wird, um die Kommunikation und Regelung von hochverbrauchenden Geräten zu gewährleisten. Lassen Sie von uns prüfen, ob Ihr Zählerschrank den aktuellen Anforderungen entspricht und Sie von den Vorteilen intelligenter Messsysteme profitieren können.
Die Erfüllung der Voraussetzungen des Gebäudeenergiegesetzes ist auch ohne kostenintensiven, langwierigen und umständlichen Heizungstausch Ihrer Öl- bzw. Gasbestandanlage bis 2045 möglich.
Unsere Empfehlung: Dank der Regelungen zur Klimatisierung haben Sie keinen unmittelbaren Entscheidungsdruck, Ihre Öl- oder Gasheizung auszubauen. Nutzen Sie diese Zeit, um Ihre Optionen in Ruhe zu prüfen. Mithilfe unserer Klimageräte können wir Ihnen dabei helfen, eine effiziente und umweltfreundliche Lösung zu finden, die Ihren individuellen Bedürfnissen entspricht. Ob Sie eine ganzjährige Klimatisierung, eine Verbesserung der Luftqualität oder eine kosteneffiziente Alternative zur bestehenden Heizungsanlage suchen – wir unterstützen Sie gerne bei der Planung und Umsetzung Ihrer Visionen.
Ab 1. Januar 2025 gilt in Bayern zwar keine Solarpflicht, aber eine gesetzlich verankerte Soll-Vorschrift für alle neuen Wohngebäude und für bestehende Wohngebäude, deren Dachhaut erneuert wird: Hier soll eine Photovoltaikanlage auf dem Dach errichtet werden (§ 44a Abs. 4 BayBO). Der Landtag hat dies als „Empfehlung“ formuliert, verpflichtend ist die Installation einer Solaranlage damit aber (noch) nicht.
Unsere Empfehlung: Die Pflicht zur Installation wird auch in Bayern kommen – die Frage ist nur, wann. Informieren Sie sich daher frühzeitig über die verfügbaren Fördermöglichkeiten und ihre technischen Optionen. Mit einer Photovoltaikanlage leisten Sie nicht nur einen wertvollen Beitrag zum Klimaschutz, sondern profitieren auch langfristig von gesenkten Energiekosten. Gerne unterstützen wir Sie bei der Planung und Umsetzung Ihrer Solaranlage, damit Sie optimal von der Entwicklung profitieren können. Und zwar zu dem Zeitpunkt, der Ihnen am besten passt!
Möchten Sie gerne weitere Informationen, detaillierte Ausführungen und technische Hintergründe zu den Solarthemen in 2025 erhalten?
Dann laden wir Sie herzlich dazu ein, an einer unserer kostenfreien Infoveranstaltung „E3/DC in 2025“ teilzunehmen. Buchen Sie sich dafür einfach einen für Sie passenden Termin in unserem Onlinekalender, schreiben Sie uns eine Mail an kontakt@pure-energien.com oder rufen Sie uns gerne unter der Tel. 08407 – 3189990 zu unseren Öffnungszeiten an.
Wann: Jeden Mittwoch um 18.00 Uhr für ca. 120 Minuten (Zeitraum: 1.10. – 30.11.2024)
Wo: Pure Energien Zentrale (Am Fluderbuckel 8 I 85098 Großmehring)
Wer: Die Informationsveranstaltung wird ausschließlich für Pure Energien Bestandskunden angeboten. Der Besitz eines E3/DC ist nicht notwendig.
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