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Allgemeine Geschä�sbedingungen

der Pure Energien Handelspla�orm GmbH und Pure Energien Solarbau GmbH sowie Pure

Energien Investments GmbH, Am Fluderbuckel 8, 85098 Großmehring, nachfolgend Pure

Energien GmbH genannt.

§ 1 Anwendungsbereich

Die nachfolgenden Vertragsbedingungen gelten für das Vertragsverhältnis zwischen der Pure

Energien GmbH und ihren Au�raggebern. Einbezogen in den Anwendungsbereich sind alle

das Vertragsverhältnis betreffende Geschä�e.

§ 2 Au�ragserteilung

(1) Verträge kommen zustande entweder durch direkten Vertragsschluss unter

Anwesenden oder durch zeitlich aufeinander folgende Bestellung des

Au�raggebers und Au�ragsbestä�gung des Au�ragnehmers.

(2) Nimmt die Pure Energien GmbH eine Bestellung des Au�raggebers nicht

innerhalb von 14 Kalendertagen an (Zugang maßgebend), ist der Au�raggeber

an seine Bestellung nicht mehr gebunden.

(3) Die Vertragsunterlagen sind schri�lich auszufer�gen. Das Verkaufspersonal

(Handelsvertreter oder eigene Außendienstmitarbeiter) des Au�ragnehmers

ist nicht berech�gt, mündliche Vereinbarungen mit dem Au�raggeber im

Zusammenhang mit dem Vertrag zu treffen.

(4) Im Vertrag/ der Bestellung/ der Au�ragsbestä�gung sind die zu erbringenden

Leistungen zu bezeichnen und der voraussichtliche oder verbindliche Termin

für Lieferung und Montage anzugeben.

(5) Der Au�raggeber erhält eine Durchschri� des Au�ragsscheins.

(6) Der Au�rag ermäch�gt den Au�ragnehmer, Unterau�räge zu erteilen.

(7) Die Einholung etwaig erforderlicher öffentlich-rechtlicher Genehmigungen/

Anzeigen sowie die Sta�k des Baukörpers sind kein Vertragsinhalt, sondern

unterfallen dem Verantwortungsbereich des Au�raggebers.

§ 3 Preise

(1) Es gelten die in den Vertragsunterlagen vereinbarten Preise. Die gesetzliche

Mehrwertsteuer ist gesondert auszuweisen.

(2) Pure Energien GmbH hält sich an einsei�g angebotene Preise bis 10 Tage nach

Zugang des Angebots gebunden.

(3) Ändert sich nach dem Wunsch des Au�raggebers Stückzahlen, Maße oder die

Art der Ausführung, ist der ursprünglich vereinbarte Preis entsprechend der

Änderung herabzusetzen bzw. zu erhöhen.

§ 4 Lieferung

(1) Die Lieferung und Montage hat nach den Angaben im Au�ragsschein zu

erfolgen.

(2) Ist eine bes�mmte Zeit für die Lieferung und Montage nicht ausdrücklich

vereinbart, erfolgen diese innerhalb eines üblichen Zeitraums von vier bis

zwölf Wochen nach Beginn der Lieferzeit bzw. der Anlieferung bei

Lieferverzögerungen.

(3) Die Lieferzeit beginnt mit dem Datum des Eingangs der vereinbarten Zahlung

bzw. Anzahl gem. nachfolgendem § 6 (1) bzw. (2) und nicht bevor der Kunde

alle ihm obliegenden Voraussetzungen für die Durchführung des Vertrages

erfüllt hat. (z.B. bauliche oder behördliche Voraussetzungen, die nicht im

Zuständigkeitsbereich des Au�ragnehmers liegen).

(4) Sollte der Au�ragnehmer den vertraglichen Termin zur Lieferung und

Montage nicht einhalten, so hat der Au�raggeber eine angemessene

Nachfrist zu setzen. Die Nachfrist darf 14 Kalendertage nicht unterschreiten.

Die Nachfristsetzung hat schri�lich zu erfolgen.

(5) Kann die Lieferung und Montage gemäß den vertraglichen Vorgaben infolge

höherer Gewalt oder Betriebsstörungen ohne eigenes Verschulden Pure

Energien GmbH nicht eingehalten werden, besteht aufgrund hierdurch

bedingter Verzögerungen keine Verpflichtung der Pure Energien GmbH zum

Schadensersatz. Pure Energien GmbH ist verpflichtet, den Au�raggeber über

die Verzögerung unverzüglich zu unterrichten, soweit dies möglich und

zumutbar ist.

§ 5 Abnahme nach Fer�gstellung

(1) Die Abnahmen des Au�ragsgegenstandes durch den Au�raggeber erfolgt

nach Fer�gstellung beim Au�raggeber, soweit nichts anderes vereinbart ist.

(2) Der Au�raggeber hat mit der Pure Energien GmbH innerhalb von einer Woche

ab Zugang der Fer�gstellungsanzeige und Aushändigung oder Übersendung

der Schlussrechnung einen Vor-Ort-Termin zur Abnahme zu vereinbaren,

sofern nichts Abweichendes vereinbart wird. Es ist ein schri�liches

Abnahmeprotokoll anzufer�gen, welches vom Au�raggeber und der Pure

Energien GmbH zu unterzeichnen ist.

§ 6 Zahlung

Die Pure Energien GmbH stellt folgende Varianten der Bezahlung zur Verfügung:

(1) Zahlungskondi�onen wie im Angebot ausgewiesen; op�onal: Alterna�ve 2

(2) 80 % des vereinbarten Kaufpreises sind sofort fällig nach Rechnungserhalt.

§ 7 Sachmangel

(1) Ansprüche des Au�raggebers wegen Sachmängel verjähren nach den

gesetzlichen Vorschri�en. Nimmt der Au�raggeber den Au�ragsgegenstand

allerdings trotz Kenntnis eines Mangels ab, stehen ihm Sachmängelansprüche

nur zu, wenn er sich diese bei Abnahme vorbehält.

(2) Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt, soweit die Pure Energien

GmbH aufgrund Gesetzes zwingend ha�et oder etwas anderes schri�lich

vereinbart wird, insbesondere im Falle der Übernahme einer Garan�e.

(3) Ansprüche wegen Sachmängeln hat der Au�raggeber bei der Pure Energien

GmbH geltend zu machen.

(4) Im Falle der Nachbesserung kann der Au�raggeber für die zur

Mängelbesei�gung eingebauten/ ersetzten Teile bis zum Ablauf der

Verjährungsfrist des Au�raggegenstandes Sachmängelansprüche aufgrund

des Au�rags geltend machen. Ersetzte Teile werden Eigentum der Pure

Energien GmbH.

(5) § 7 Sachmangel gilt nicht für Ansprüche oder Schadensersatz; für diese

Ansprüche gilt § 8 Ha�ung.

§ 8 Ha�ung

(1) Pure Energien GmbH ha�et – vorbehaltlich der nachfolgenden Absätze des

§ 8 – nur wenn der Schaden auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen

Pflichtverletzung von Pure Energien GmbH, ihrer gesetzlichen Vertreter

oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruht. Pure Energien GmbH ha�et auch bei

schuldha�er Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (wesentliche

Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägen und auf

die der Kunde vertrauen darf), allerdings bei leichter Fahrlässigkeit der Höhe

nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren

vertragstypischen Schäden.

(2) Die vorgenannten Ha�ungsausschlüsse und -einschränkungen gelten nicht

a) für Schäden aus der schuldha�en Verletzung des Lebens, des

Körpers oder der Gesundheit und

b) wenn und soweit die Pure Energien GmbH eine Garan�e oder ein

Beschaffungsrisiko übernommen hat, eine Eigenscha� zugesichert

oder einen Mangel arglis�g verschwiegen hat.

(3) Die Vorschri�en des Produktha�ungsgesetzes bleiben unberührt.

(4) Die Ersatzpflicht für Sachschäden nach dem Ha�pflichtgesetz wird

ausgeschlossen. Die Ha�ung nach dem Ha�pflichtgesetz für

Personenschäden bleibt unberührt.

(5) Ist der Au�raggeber eine juris�sche Person des öffentlichen Rechts, ein

öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei

Au�ragserteilung in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen

beruflichen Tä�gkeit handelt, und werden nach Ablauf eines Jahres nach

Abnahme Schadensersatzansprüche wegen Sachmängeln geltend gemacht,

gilt folgendes: Die Ha�ungsbegrenzung nach vorstehenden Absätzen (1) bis

(4) gilt auch für einen Schaden, der grob fahrlässig verursacht wurde, nicht

aber bei grob fahrlässiger Verursachung durch gesetzliche Vertreter oder

leitende Angestellte der Pure Energien GmbH, ferner nicht für einen grob

fahrlässig verursachten Schaden, der durch eine vom Au�raggeber für den

betreffenden Schadenfall abgeschlossene Versicherung abgedeckt ist.

(6) Ausgeschlossen ist die persönliche Ha�ung der gesetzlichen Vertreter,

Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörige der Pure Energien GmbH für von

diesen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden. Für von diesen –

mit Ausnahme der gesetzlichen Vertreter und leitende Angestellten – durch

grobe Fahrlässigkeit verursachte Schäden gilt die diesbezüglich für die Pure

Energien GmbH geregelte Ha�ungsbeschränkung entsprechend.

§ 9 Rücktrit

(1) Die Lieferung und Montage steht unter dem Vorbehalt der rechtzei�gen

Selbstbelieferung ohne Verschulden der Pure Energien GmbH. Für den Fall,

dass der Hersteller des Vertragsgegenstandes diesen ohne Verschulden der

Pure Energien GmbH nicht so rechtzei�g liefert, dass diese die zwischen ihr

und dem Au�raggeber vereinbarte Lieferung und Montage nicht einhalten

kann, können sowohl der Au�raggeber wie auch die Pure Energien GmbH

unter wechselsei�gem Ausschluss aller Ansprüche vom Vertrag

zurücktreten, sofern die Lieferzeit absehbar um mehr als zwei Wochen

überschriten wird. Hiervon unabhängig können Au�raggeber und die Pure

Energien GmbH unter Aufrechterhaltung des Vertrages die Lieferzeit

abweichend vereinbaren.

(2) Die Pure Energien GmbH teilt dem Kunden unverzüglich mit, wenn eine

Selbstbelieferung nicht oder nicht rechtzei�g sta�indet.

(3) Eventuell erbrachte Zahlungen des Au�raggebers werden nach der

Erklärung des Rücktrits unverzüglich erstatet.

§ 10 Kündigung/ pauschaler Vergütungsanspruch

(1) Kündigt der Au�raggeber den Vertrag nach § 640 BGB oder trit der

Au�raggeber mit Einverständnis der Pure Energien GmbH aus nicht von

diesen zu vertretenden Gründen vom Vertrag zurück, bevor die Pure

Energien GmbH mit der Lieferung und Montage begonnen hat, so ist die

Pure Energien GmbH berech�gt, eine pauschale Vergütung i. H. v. 20% des

Netovertragswertes zu verlangen. Dem Au�raggeber ist es gestatet

nachzuweisen, dass für die vertragsgemäßen Leistungen und

Aufwendungen Pure Energien GmbH eine wesentlich niedrigere Vergütung

als die vorstehende 20%ige Pauschale gerech�er�gt ist.

(2) Pure Energien GmbH ist abweichend von vorstehendem Absatz (1)

berech�gt, anstelle der Pauschale den tatsächlichen Vergütungsanspruch

nach § 649 BGB zu verlangen.

§ 11 Eigentumsvorbehalt

(1) Gelieferte Vertragsgegenstände bleiben bis zur Zahlung des in § 6 Abs. 1

benannten Kaufpreises im Eigentum der Pure Energien GmbH. Der Kunde

ist verpflichtet, die Ware während des Bestehens des Eigentumsvorbehaltes

pfleglich zu behandeln. Der Kunde hat Pure Energien GmbH unverzüglich

von allen Zugriffen Driter auf die Ware sowie von Beschädigungen und/

oder der Vernichtung der Ware zu unterrichten.

(2) Gleiches gilt für mon�erte Vertragsgegenstände.

§ 12 Sons�ges

(1) Erfüllungsort ist der Geschä�ssitz der Pure Energien GmbH

(2) Ist der Kunde Kaufmann, juris�sche Person des öffentlichen Rechts oder

öffentlich-rechtlichen Sondervermögen oder hat der Kunde keinen

allgemeinen Gerichtsstand im Inland, so ist der Geschä�ssitz der Pure

Energien GmbH ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem

Vertragsverhältnis ergebenden Strei�gkeiten.

(3) Alle Geschä�sbeziehungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik

Deutschland unter ausdrücklichem Ausschluss des UN-Kaufrechts.


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