Allgemeine Geschä�sbedingungen
der Pure Energien Handelspla�orm GmbH und Pure Energien Solarbau GmbH sowie Pure
Energien Investments GmbH, Am Fluderbuckel 8, 85098 Großmehring, nachfolgend Pure
Energien GmbH genannt.
§ 1 Anwendungsbereich
Die nachfolgenden Vertragsbedingungen gelten für das Vertragsverhältnis zwischen der Pure
Energien GmbH und ihren Au�raggebern. Einbezogen in den Anwendungsbereich sind alle
das Vertragsverhältnis betreffende Geschä�e.
§ 2 Au�ragserteilung
(1) Verträge kommen zustande entweder durch direkten Vertragsschluss unter
Anwesenden oder durch zeitlich aufeinander folgende Bestellung des
Au�raggebers und Au�ragsbestä�gung des Au�ragnehmers.
(2) Nimmt die Pure Energien GmbH eine Bestellung des Au�raggebers nicht
innerhalb von 14 Kalendertagen an (Zugang maßgebend), ist der Au�raggeber
an seine Bestellung nicht mehr gebunden.
(3) Die Vertragsunterlagen sind schri�lich auszufer�gen. Das Verkaufspersonal
(Handelsvertreter oder eigene Außendienstmitarbeiter) des Au�ragnehmers
ist nicht berech�gt, mündliche Vereinbarungen mit dem Au�raggeber im
Zusammenhang mit dem Vertrag zu treffen.
(4) Im Vertrag/ der Bestellung/ der Au�ragsbestä�gung sind die zu erbringenden
Leistungen zu bezeichnen und der voraussichtliche oder verbindliche Termin
für Lieferung und Montage anzugeben.
(5) Der Au�raggeber erhält eine Durchschri� des Au�ragsscheins.
(6) Der Au�rag ermäch�gt den Au�ragnehmer, Unterau�räge zu erteilen.
(7) Die Einholung etwaig erforderlicher öffentlich-rechtlicher Genehmigungen/
Anzeigen sowie die Sta�k des Baukörpers sind kein Vertragsinhalt, sondern
unterfallen dem Verantwortungsbereich des Au�raggebers.
§ 3 Preise
(1) Es gelten die in den Vertragsunterlagen vereinbarten Preise. Die gesetzliche
Mehrwertsteuer ist gesondert auszuweisen.
(2) Pure Energien GmbH hält sich an einsei�g angebotene Preise bis 10 Tage nach
Zugang des Angebots gebunden.
(3) Ändert sich nach dem Wunsch des Au�raggebers Stückzahlen, Maße oder die
Art der Ausführung, ist der ursprünglich vereinbarte Preis entsprechend der
Änderung herabzusetzen bzw. zu erhöhen.
§ 4 Lieferung
(1) Die Lieferung und Montage hat nach den Angaben im Au�ragsschein zu
erfolgen.
(2) Ist eine bes�mmte Zeit für die Lieferung und Montage nicht ausdrücklich
vereinbart, erfolgen diese innerhalb eines üblichen Zeitraums von vier bis
zwölf Wochen nach Beginn der Lieferzeit bzw. der Anlieferung bei
Lieferverzögerungen.
(3) Die Lieferzeit beginnt mit dem Datum des Eingangs der vereinbarten Zahlung
bzw. Anzahl gem. nachfolgendem § 6 (1) bzw. (2) und nicht bevor der Kunde
alle ihm obliegenden Voraussetzungen für die Durchführung des Vertrages
erfüllt hat. (z.B. bauliche oder behördliche Voraussetzungen, die nicht im
Zuständigkeitsbereich des Au�ragnehmers liegen).
(4) Sollte der Au�ragnehmer den vertraglichen Termin zur Lieferung und
Montage nicht einhalten, so hat der Au�raggeber eine angemessene
Nachfrist zu setzen. Die Nachfrist darf 14 Kalendertage nicht unterschreiten.
Die Nachfristsetzung hat schri�lich zu erfolgen.
(5) Kann die Lieferung und Montage gemäß den vertraglichen Vorgaben infolge
höherer Gewalt oder Betriebsstörungen ohne eigenes Verschulden Pure
Energien GmbH nicht eingehalten werden, besteht aufgrund hierdurch
bedingter Verzögerungen keine Verpflichtung der Pure Energien GmbH zum
Schadensersatz. Pure Energien GmbH ist verpflichtet, den Au�raggeber über
die Verzögerung unverzüglich zu unterrichten, soweit dies möglich und
zumutbar ist.
§ 5 Abnahme nach Fer�gstellung
(1) Die Abnahmen des Au�ragsgegenstandes durch den Au�raggeber erfolgt
nach Fer�gstellung beim Au�raggeber, soweit nichts anderes vereinbart ist.
(2) Der Au�raggeber hat mit der Pure Energien GmbH innerhalb von einer Woche
ab Zugang der Fer�gstellungsanzeige und Aushändigung oder Übersendung
der Schlussrechnung einen Vor-Ort-Termin zur Abnahme zu vereinbaren,
sofern nichts Abweichendes vereinbart wird. Es ist ein schri�liches
Abnahmeprotokoll anzufer�gen, welches vom Au�raggeber und der Pure
Energien GmbH zu unterzeichnen ist.
§ 6 Zahlung
Die Pure Energien GmbH stellt folgende Varianten der Bezahlung zur Verfügung:
(1) Zahlungskondi�onen wie im Angebot ausgewiesen; op�onal: Alterna�ve 2
(2) 80 % des vereinbarten Kaufpreises sind sofort fällig nach Rechnungserhalt.
§ 7 Sachmangel
(1) Ansprüche des Au�raggebers wegen Sachmängel verjähren nach den
gesetzlichen Vorschri�en. Nimmt der Au�raggeber den Au�ragsgegenstand
allerdings trotz Kenntnis eines Mangels ab, stehen ihm Sachmängelansprüche
nur zu, wenn er sich diese bei Abnahme vorbehält.
(2) Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt, soweit die Pure Energien
GmbH aufgrund Gesetzes zwingend ha�et oder etwas anderes schri�lich
vereinbart wird, insbesondere im Falle der Übernahme einer Garan�e.
(3) Ansprüche wegen Sachmängeln hat der Au�raggeber bei der Pure Energien
GmbH geltend zu machen.
(4) Im Falle der Nachbesserung kann der Au�raggeber für die zur
Mängelbesei�gung eingebauten/ ersetzten Teile bis zum Ablauf der
Verjährungsfrist des Au�raggegenstandes Sachmängelansprüche aufgrund
des Au�rags geltend machen. Ersetzte Teile werden Eigentum der Pure
Energien GmbH.
(5) § 7 Sachmangel gilt nicht für Ansprüche oder Schadensersatz; für diese
Ansprüche gilt § 8 Ha�ung.
§ 8 Ha�ung
(1) Pure Energien GmbH ha�et – vorbehaltlich der nachfolgenden Absätze des
§ 8 – nur wenn der Schaden auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Pflichtverletzung von Pure Energien GmbH, ihrer gesetzlichen Vertreter
oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruht. Pure Energien GmbH ha�et auch bei
schuldha�er Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (wesentliche
Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägen und auf
die der Kunde vertrauen darf), allerdings bei leichter Fahrlässigkeit der Höhe
nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren
vertragstypischen Schäden.
(2) Die vorgenannten Ha�ungsausschlüsse und -einschränkungen gelten nicht
a) für Schäden aus der schuldha�en Verletzung des Lebens, des
Körpers oder der Gesundheit und
b) wenn und soweit die Pure Energien GmbH eine Garan�e oder ein
Beschaffungsrisiko übernommen hat, eine Eigenscha� zugesichert
oder einen Mangel arglis�g verschwiegen hat.
(3) Die Vorschri�en des Produktha�ungsgesetzes bleiben unberührt.
(4) Die Ersatzpflicht für Sachschäden nach dem Ha�pflichtgesetz wird
ausgeschlossen. Die Ha�ung nach dem Ha�pflichtgesetz für
Personenschäden bleibt unberührt.
(5) Ist der Au�raggeber eine juris�sche Person des öffentlichen Rechts, ein
öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei
Au�ragserteilung in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen
beruflichen Tä�gkeit handelt, und werden nach Ablauf eines Jahres nach
Abnahme Schadensersatzansprüche wegen Sachmängeln geltend gemacht,
gilt folgendes: Die Ha�ungsbegrenzung nach vorstehenden Absätzen (1) bis
(4) gilt auch für einen Schaden, der grob fahrlässig verursacht wurde, nicht
aber bei grob fahrlässiger Verursachung durch gesetzliche Vertreter oder
leitende Angestellte der Pure Energien GmbH, ferner nicht für einen grob
fahrlässig verursachten Schaden, der durch eine vom Au�raggeber für den
betreffenden Schadenfall abgeschlossene Versicherung abgedeckt ist.
(6) Ausgeschlossen ist die persönliche Ha�ung der gesetzlichen Vertreter,
Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörige der Pure Energien GmbH für von
diesen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden. Für von diesen –
mit Ausnahme der gesetzlichen Vertreter und leitende Angestellten – durch
grobe Fahrlässigkeit verursachte Schäden gilt die diesbezüglich für die Pure
Energien GmbH geregelte Ha�ungsbeschränkung entsprechend.
§ 9 Rücktrit
(1) Die Lieferung und Montage steht unter dem Vorbehalt der rechtzei�gen
Selbstbelieferung ohne Verschulden der Pure Energien GmbH. Für den Fall,
dass der Hersteller des Vertragsgegenstandes diesen ohne Verschulden der
Pure Energien GmbH nicht so rechtzei�g liefert, dass diese die zwischen ihr
und dem Au�raggeber vereinbarte Lieferung und Montage nicht einhalten
kann, können sowohl der Au�raggeber wie auch die Pure Energien GmbH
unter wechselsei�gem Ausschluss aller Ansprüche vom Vertrag
zurücktreten, sofern die Lieferzeit absehbar um mehr als zwei Wochen
überschriten wird. Hiervon unabhängig können Au�raggeber und die Pure
Energien GmbH unter Aufrechterhaltung des Vertrages die Lieferzeit
abweichend vereinbaren.
(2) Die Pure Energien GmbH teilt dem Kunden unverzüglich mit, wenn eine
Selbstbelieferung nicht oder nicht rechtzei�g sta�indet.
(3) Eventuell erbrachte Zahlungen des Au�raggebers werden nach der
Erklärung des Rücktrits unverzüglich erstatet.
§ 10 Kündigung/ pauschaler Vergütungsanspruch
(1) Kündigt der Au�raggeber den Vertrag nach § 640 BGB oder trit der
Au�raggeber mit Einverständnis der Pure Energien GmbH aus nicht von
diesen zu vertretenden Gründen vom Vertrag zurück, bevor die Pure
Energien GmbH mit der Lieferung und Montage begonnen hat, so ist die
Pure Energien GmbH berech�gt, eine pauschale Vergütung i. H. v. 20% des
Netovertragswertes zu verlangen. Dem Au�raggeber ist es gestatet
nachzuweisen, dass für die vertragsgemäßen Leistungen und
Aufwendungen Pure Energien GmbH eine wesentlich niedrigere Vergütung
als die vorstehende 20%ige Pauschale gerech�er�gt ist.
(2) Pure Energien GmbH ist abweichend von vorstehendem Absatz (1)
berech�gt, anstelle der Pauschale den tatsächlichen Vergütungsanspruch
nach § 649 BGB zu verlangen.
§ 11 Eigentumsvorbehalt
(1) Gelieferte Vertragsgegenstände bleiben bis zur Zahlung des in § 6 Abs. 1
benannten Kaufpreises im Eigentum der Pure Energien GmbH. Der Kunde
ist verpflichtet, die Ware während des Bestehens des Eigentumsvorbehaltes
pfleglich zu behandeln. Der Kunde hat Pure Energien GmbH unverzüglich
von allen Zugriffen Driter auf die Ware sowie von Beschädigungen und/
oder der Vernichtung der Ware zu unterrichten.
(2) Gleiches gilt für mon�erte Vertragsgegenstände.
§ 12 Sons�ges
(1) Erfüllungsort ist der Geschä�ssitz der Pure Energien GmbH
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juris�sche Person des öffentlichen Rechts oder
öffentlich-rechtlichen Sondervermögen oder hat der Kunde keinen
allgemeinen Gerichtsstand im Inland, so ist der Geschä�ssitz der Pure
Energien GmbH ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem
Vertragsverhältnis ergebenden Strei�gkeiten.
(3) Alle Geschä�sbeziehungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik
Deutschland unter ausdrücklichem Ausschluss des UN-Kaufrechts.
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